Überwachung durch Epilepsiealarme - so schützt Epi-Care die Privatsphäre und persönlichen Daten
Viele Menschen mit Epilepsie und ihre Angehörigen fühlen sich unsicher und haben Angst, einen Anfall zu übersehen – besonders nachts. Die einfache Lösung wäre ein Epilepsiealarm, der Anfälle registriert und Eltern oder Pflegepersonal alarmiert. Jedoch wird häufig die Frage gestellt: Wie viel Überwachung und Kontrolle sind angebracht? Ist ein Epilepsiealarm ein zu großer Eingriff in die Privatsphäre?
Dieser Artikel klärt über die Aspekte der Überwachung von Epi-Care Produkten auf.
Freiheit oder Überwachung?
Für viele ist die Überlegung, ein Epilepsie-Alarmgerät anzuschaffen, mit einer Diskussion über Privatsphäre und Überwachung verbunden. Es besteht die Angst, mit einem technischen Gerät den Nutzer/ die Nutzerin zu sehr zu kontrollieren und massiv in die Privatsphäre einzudringen. Auf der anderen Seite soll natürlich verhindert werden, dass epileptische Anfälle unentdeckt bleiben und beispielsweise das Risiko eines Status Epilepticus mit schwerwiegenden Schäden steigt.
Was registrieren und speichern die Epi-Care Produkte?
Die Epi-Care Technologie basiert darauf, Bewegungen zu erkennen. Die Geräte übertragen daher weder Video noch Ton, sondern registrieren die typischen Bewegungen eines tonisch-klonischen Anfalls, woraufhin sie die Bezugsperson alarmieren. Im Gegenteil zu beispielsweise einem Babyfon, welches massiv in die Freiheit des Nutzers eingreift, da Bild und Ton dauerhaft übertragen werden, kann durch Epi-Care ausschließlich festgestellt werden, ob ein Anfall vorliegt und nicht, was die Person gerade macht. Somit ist die Privatsphäre geschützt.
Außerdem werden die Daten der alltäglichen Bewegungen nicht gespeichert. Das Protokoll gibt ausschließlich einen Überblick über die Anfälle, sodass beispielsweise ein Arzt die Informationen verwenden kann, und über Daten zum Gerät selbst wie Akkuladung und Einstellungsänderungen.
Ebenfalls zu erwähnen ist die Freiheit der Bezugspersonen. Diese müssen nicht ständig einen Bildschirm betrachten, auf Geräusche achten oder persönlich nachsehen, ob alles in Ordnung ist.
Einschränkungen der Privatsphäre ohne Epi-Care
Insgesamt kann festgestellt werden, dass ohne einen Epi-Care Epilepsiealarm die Privatsphäre von Betroffenen sogar mehr eingeschränkt wird, da persönliche Überwachung und ständige Kontrollen die Betroffenen stören. Mit Babyfon oder anderer Überwachung in Form von Video- und Tonübertragung kann stets verfolgt werden, was die Betroffenen machen. Nachts schlafen die Personen oft im gleichen Raum wie Bezugspersonen oder werden durch nächtliche Kontrollen geweckt.
Diese Eingriffe in die Privatsphäre können durch die Anwendung von Epi-Care Epilepsiealarmen verringert werden. Sie bietet also mehr Freiheiten für alle Beteiligten, trotz erhöhter Sicherheit.
Sicherheit der Daten und Datenschutz
Da persönliche Daten wie Telefonnummern eingespeichert werden und Informationen zu Anfällen aufgezeichnet werden, spielen Datenschutz und Sicherheit eine große Rolle bei Epilepsiealarmen. Epi-Care Produkten schützen und sichern die Daten, da sie im Gegensatz zu anderen Produkten die Informationen nicht in einer Cloud speichern. Es gibt keinen Zugang zu den Daten wie beispielsweise einen online Account, bei dem man sich einloggen und seine Daten anzeigen lassen kann. Die Daten sind ausschließlich im Gerät selbst gespeichert. Somit können weder Danish Care Technology noch andere Personen oder Hacker extern darauf zugreifen.